Rechtsprechung
   BGH, 08.08.2018 - XII ZB 25/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,29384
BGH, 08.08.2018 - XII ZB 25/18 (https://dejure.org/2018,29384)
BGH, Entscheidung vom 08.08.2018 - XII ZB 25/18 (https://dejure.org/2018,29384)
BGH, Entscheidung vom 08. August 2018 - XII ZB 25/18 (https://dejure.org/2018,29384)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,29384) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 3 Abs. 1 VersAusglG, § ... 27 VersAusglG, § 14 Abs. 2 Nr. 2 VersAusglG, § 66 Satz 1 FamFG, § 66 FamFG, § 2 Abs. 2 Nr. 1 VersAusglG, § 2 Abs. 1 VersAusglG, § 2 Abs. 2 Nr. 3 VersAusglG, § 1 Abs. 1 Nr. 10 b AltZertG, § 2 Abs. 1 Nr. 1 VersAusglG, § 2 Abs. 4 VersAusglG, § 7 BetrAVG, § 39 VersAusglG, § 18 Abs. 2 VersAusglG, § 15 Abs. 3 VersAusglG, §§ 15 Abs. 1 VersAusglG, § 222 Abs. 1 FamFG, §§ 7 Abs. 2 Nr. 2, 219 Nr. 3 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel des Versorgungsträgers gegen eine Entscheidung zum Versorgungsausgleich bei der Scheidung; Rechtsschutzbedürfnis für eine Anschließung durch die Ehegatten; Übertragung des durch einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag schon vor der Ehezeit gebildeten ...

  • rewis.io

    Versorgungsausgleichssache: Rechtsschutzbedürfnis für eine Anschließung durch die Ehegatten bei Rechtsmitteleinlegung des Versorgungsträgers; Ehezeitanteil aus zertifizierten Altersvorsorgeverträgen bei Anbieterwechsel während der Ehezeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VersAusglG § 2 Abs. 2 Nr. 1 ; FamFG § 66 S. 1
    Rechtsmittel des Versorgungsträgers gegen eine Entscheidung zum Versorgungsausgleich bei der Scheidung; Rechtsschutzbedürfnis für eine Anschließung durch die Ehegatten; Übertragung des durch einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag schon vor der Ehezeit gebildeten ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Versorgungsausgleich und die Übertragung eines vorehelich gebildeten zertifizierten Altersversorgungsvertrags

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Versorgungsausgleich bei Übertragung eines vorehelich gebildeten zertifizierten Altersversorgungsvertrags auf einen anderen zertifizierten Versorgungsvertrag

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Einheitliches Anrecht trotz Wechsel des Versorgungsträgers

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Rechtsschutzbedürfnis eines Ehegatten bei Anschließung an Rechtsmittel des Versorgungsträgers

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 3444
  • MDR 2018, 1245
  • FamRZ 2018, 1741
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 12.02.2014 - XII ZB 706/12

    Familiensache: Unzulässigkeit der Anschlussbeschwerde gegen eine

    Auszug aus BGH, 08.08.2018 - XII ZB 25/18
    Diese Möglichkeit ist weder auf kontradiktorisch geprägte Verfahren beschränkt, noch setzt die Anschließung von vornherein voraus, dass im betreffenden Beschwerdeverfahren für den Führer des Hauptrechtsmittels das Verbot der reformatio in peius gelten muss (Senatsbeschluss vom 12. Februar 2014 - XII ZB 706/12 - FamRZ 2014, 827 Rn. 9 mwN).

    Denn für die Einlegung eines unselbstständigen Anschlussrechtsmittels muss jedenfalls ein Rechtsschutzbedürfnis vorliegen, woran es nach allgemeiner Ansicht auch unter der Geltung des neuen Verfahrensrechts fehlt, wenn mit der Anschließung kein weitergehendes Ziel als mit dem Hauptrechtsmittel verfolgt werden kann und soll (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Februar 2014 - XII ZB 706/12 - FamRZ 2014, 827 Rn. 8 mwN).

    Der Senat hat bereits ausgesprochen, dass die unselbstständige Anschließung auch in den Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit allein der sachgerechten Ausgestaltung des Beschwerdeverfahrens dient und nicht den Zweck hat, eine Fortsetzung des Verfahrens in der dritten Instanz zu ermöglichen (Senatsbeschluss vom 12. Februar 2014 - XII ZB 706/12 - FamRZ 2014, 827 Rn. 9 mwN).

  • BGH, 18.01.2012 - XII ZB 213/11

    Versorgungsausgleich: Einbeziehung einer privaten Rentenversicherung bei

    Auszug aus BGH, 08.08.2018 - XII ZB 25/18
    Auszugleichen sind im Versorgungsausgleich daher auch Versorgungsanrechte, die mit dem Anfangsvermögen eines Ehegatten nach der Eheschließung erworben wurden (Senatsbeschluss vom 18. Januar 2012 - XII ZB 213/11 - FamRZ 2012, 434 Rn. 8 mwN).

    Damit geht einher, dass er nicht mehr dem Verbrauch zum Lebensbedarf der Ehegatten oder dem Ausgleichssystem des Zugewinnausgleichs, sondern fortan dem Ausgleichssystem des Versorgungsausgleichs unterfällt (vgl. § 2 Abs. 4 VersAusglG; Senatsbeschluss vom 18. Januar 2012 - XII ZB 213/11 - FamRZ 2012, 434 Rn. 9).

  • BGH, 19.07.2017 - XII ZB 201/17

    Versorgungsausgleich: Fondsanteile als Teilungsgegenstand bei der externen

    Auszug aus BGH, 08.08.2018 - XII ZB 25/18
    Dies verstößt auch dann nicht gegen das Verschlechterungsverbot, wenn die Entscheidung entgegen dem Ziel des Rechtsmittels ausfällt (Senatsbeschluss vom 19. Juli 2017 - XII ZB 201/17 - FamRZ 2017, 1655 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 06.02.2013 - XII ZB 204/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Bewertung eines auf beitragsorientierter

    Auszug aus BGH, 08.08.2018 - XII ZB 25/18
    Wird danach von einem Ausgleich nicht abgesehen, bedarf es, nachdem die Beteiligte zu 1 die externe Teilung des unter der Wertgrenze des § 14 Abs. 2 Nr. 2 VersAusglG bleibenden Ausgleichswerts verlangt hat, der Aufforderung an den ausgleichsberechtigten Ehemann zur Bestimmung eines - nach Maßgabe des § 15 Abs. 3 VersAusglG auszuwählenden - Zielversorgungsträgers (§§ 15 Abs. 1 VersAusglG, § 222 Abs. 1 FamFG; vgl. Senatsbeschluss vom 6. Februar 2013 - XII ZB 204/11 - FamRZ 2013, 773 Rn. 17), welcher im weiteren Verfahren zu beteiligen ist (§§ 7 Abs. 2 Nr. 2, 219 Nr. 3 FamFG; vgl. Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2017 - XII ZB 214/16 - FamRZ 2018, 429 Rn. 17).
  • BGH, 22.06.2016 - XII ZB 490/15

    Versorgungsausgleichssache: Ermessensausübung bei externer Teilung von Anrechten

    Auszug aus BGH, 08.08.2018 - XII ZB 25/18
    Die Sache ist an das Oberlandesgericht zurückzuverweisen, damit dieses unter Beachtung der hierzu ergangenen Senatsrechtsprechung (Senatsbeschlüsse vom 22. Juni 2016 - XII ZB 490/15 - FamRZ 2016, 1658 Rn. 9 und vom 30. November 2011 - XII ZB 79/11 - FamRZ 2012, 189 Rn. 22) eine Ermessensentscheidung über das vollständige Absehen vom Ausgleich des Anrechts wegen Geringfügigkeit (§ 18 Abs. 2 VersAusglG) treffen kann.
  • BGH, 30.11.2011 - XII ZB 79/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Behandlung einer betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus BGH, 08.08.2018 - XII ZB 25/18
    Die Sache ist an das Oberlandesgericht zurückzuverweisen, damit dieses unter Beachtung der hierzu ergangenen Senatsrechtsprechung (Senatsbeschlüsse vom 22. Juni 2016 - XII ZB 490/15 - FamRZ 2016, 1658 Rn. 9 und vom 30. November 2011 - XII ZB 79/11 - FamRZ 2012, 189 Rn. 22) eine Ermessensentscheidung über das vollständige Absehen vom Ausgleich des Anrechts wegen Geringfügigkeit (§ 18 Abs. 2 VersAusglG) treffen kann.
  • BGH, 13.12.2017 - XII ZB 214/16

    Versorgungsausgleich bei externer Teilung: Wahl des Ausgleichs in die

    Auszug aus BGH, 08.08.2018 - XII ZB 25/18
    Wird danach von einem Ausgleich nicht abgesehen, bedarf es, nachdem die Beteiligte zu 1 die externe Teilung des unter der Wertgrenze des § 14 Abs. 2 Nr. 2 VersAusglG bleibenden Ausgleichswerts verlangt hat, der Aufforderung an den ausgleichsberechtigten Ehemann zur Bestimmung eines - nach Maßgabe des § 15 Abs. 3 VersAusglG auszuwählenden - Zielversorgungsträgers (§§ 15 Abs. 1 VersAusglG, § 222 Abs. 1 FamFG; vgl. Senatsbeschluss vom 6. Februar 2013 - XII ZB 204/11 - FamRZ 2013, 773 Rn. 17), welcher im weiteren Verfahren zu beteiligen ist (§§ 7 Abs. 2 Nr. 2, 219 Nr. 3 FamFG; vgl. Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2017 - XII ZB 214/16 - FamRZ 2018, 429 Rn. 17).
  • BGH, 31.10.2012 - XII ZB 588/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Beschwerdebefugnis eines betrieblichen oder

    Auszug aus BGH, 08.08.2018 - XII ZB 25/18
    bb) Auf das Rechtsmittel eines Versorgungsträgers gegen den ihn betreffenden Ausspruch zum Versorgungsausgleich bildet das betroffene Anrecht insgesamt den Beschwerdegegenstand (Senatsbeschluss vom 31. Oktober 2012 - XII ZB 588/11 - FamRZ 2013, 207 Rn. 10).
  • OLG Stuttgart, 05.06.2015 - 11 UF 56/15

    Versorgungsausgleich: Berücksichtigung eines vorehelich angesparten

    Auszug aus BGH, 08.08.2018 - XII ZB 25/18
    Nach einer verbreiteten Auffassung handelt es sich in dem Fall lediglich um eine zweckwahrende Umschichtung innerhalb desselben Versorgungssystems mit der Folge, dass vorehezeitlich auf den Altvertrag angesparte Beträge im Versorgungsausgleich unberücksichtigt bleiben (OLG Stuttgart FamRZ 2016, 131 ff.; OLG Bamberg FamRZ 2017, 1211 ff.; dem folgend: Adamus FamRB 2017, 249 f.; Borth Versorgungsausgleich 8. Aufl. Rn. 110; MünchKommBGB/Dörr 7. Aufl. § 2 VersAusglG Rn. 9; Erman/Norpoth/Sasse BGB 15. Aufl. § 2 VersAusglG Rn. 5; Schulze/Kemper BGB 9. Aufl. § 2 VersAusglG Rn. 9a; jurisPK-BGB/Breuers [Stand: 14. Mai 2018] § 2 VersAusglG Rn. 48 f.; Palandt/Brudermüller BGB 77. Aufl. § 2 VersAusglG Rn. 6).
  • OLG Bamberg, 16.02.2017 - 2 UF 262/16

    Versorgungsausgleich - Ehezeitanteil von zertifizierten Altersvorsorgeverträgen

    Auszug aus BGH, 08.08.2018 - XII ZB 25/18
    Nach einer verbreiteten Auffassung handelt es sich in dem Fall lediglich um eine zweckwahrende Umschichtung innerhalb desselben Versorgungssystems mit der Folge, dass vorehezeitlich auf den Altvertrag angesparte Beträge im Versorgungsausgleich unberücksichtigt bleiben (OLG Stuttgart FamRZ 2016, 131 ff.; OLG Bamberg FamRZ 2017, 1211 ff.; dem folgend: Adamus FamRB 2017, 249 f.; Borth Versorgungsausgleich 8. Aufl. Rn. 110; MünchKommBGB/Dörr 7. Aufl. § 2 VersAusglG Rn. 9; Erman/Norpoth/Sasse BGB 15. Aufl. § 2 VersAusglG Rn. 5; Schulze/Kemper BGB 9. Aufl. § 2 VersAusglG Rn. 9a; jurisPK-BGB/Breuers [Stand: 14. Mai 2018] § 2 VersAusglG Rn. 48 f.; Palandt/Brudermüller BGB 77. Aufl. § 2 VersAusglG Rn. 6).
  • BGH, 23.03.2022 - XII ZB 337/21

    Berechnung der nach einem Statuswechsel zwischen Arbeitnehmereigenschaft und

    In diesem Zusammenhang hat der Senat entschieden, dass wenn der Versorgungsträger Rechtsmittel gegen eine Entscheidung zum Versorgungsausgleich einlegt, es für eine Anschließung durch die Ehegatten regelmäßig an einem Rechtsschutzbedürfnis fehlt (Senatsbeschluss vom 8. August 2018 - XII ZB 25/18 - FamRZ 2018, 1741 Rn. 14).

    Dies verstößt auch dann nicht gegen das Verschlechterungsverbot, wenn die Entscheidung entgegen dem Ziel des Rechtsmittels ausfällt (Senatsbeschluss vom 8. August 2018 - XII ZB 25/18 - FamRZ 2018, 1741 Rn. 13 mwN).

  • BGH, 13.01.2021 - XII ZB 401/20

    Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss über einen Versorgungsausgleich;

    Im Hinblick auf die besondere Stellung des Versorgungsträgers als Wächter über die rechtmäßige Durchführung des Versorgungsausgleichs (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 8. August 2018 - XII ZB 25/18 - FamRZ 2018, 1741 Rn. 13) spricht nichts dagegen, dass dieser den einmal eingerichteten und dem Gericht im Rahmen des Verfahrens über den Versorgungsausgleich nach § 220 Abs. 4 FamFG mitgeteilten Zugang auch weiterhin zum Abruf für alle Verfahrensbeteiligten und gegebenenfalls für ein Vollstreckungsorgan offenhält.
  • OLG Frankfurt, 22.10.2018 - 8 UF 97/18

    Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich (private Krankenversicherung; Verrechnung

    Es entspricht durchgängig der höchstrichterlichen Rechtsprechung, bei der Neubegründung von Rentenanwartschaften in der Ehezeit durch Verwendung nicht aus der Auflösung einer anderen Rentenversicherung resultierenden Vermögens (zu diesem Ausnahmefall: BGH, Beschluss vom 08. August 2018 - XII ZB 25/18 -, juris) von einer vollständigen Einbeziehung in den Versorgungsausgleich auszugehen (vergl. BGH FamRZ 2012, 434, Rz. 8 m.w.N.).
  • BGH, 25.04.2023 - XIII ZB 11/21

    Rechtlich schützenswertes Interesse an der Einlegung einer unselbstständigen

    Ein rechtlich schützenswertes Interesse an der Einlegung einer unselbstständigen Anschlussbeschwerde ist nach allgemeiner Ansicht nicht gegeben, wenn mit der Anschließung (lediglich) das gleiche Ziel wie mit dem Hauptrechtsmittel verfolgt werden soll (BGH, Beschlüsse vom 12. Februar 2014 - XII ZB 706/12, FamRZ 2014, 827 Rn. 8 mwN; vom 3. Februar 2016 - XII ZB 629/13, FamRZ 2016, 794 Rn. 26; vom 8. August 2018 - XII ZB 25/18, FamRZ 2018, 1741, Rn. 11).
  • OLG Dresden, 23.01.2023 - 21 UF 687/22

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich einer fondsbasierten sog.

    Das Gericht hat deshalb auf eine Beschwerde des Versorgungsträgers stets die Entscheidung zu treffen, die der Sach- und Rechtslage entspricht (vgl. BGH, FamRZ 2018, 1741, 1743; FamRZ 2017, 1655).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht